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Im Einzelfall ist auch eine kapitalmäßige Beteiligung an Unternehmen oder an Immobilienprojekten denkbar. 

Diese sollten steuerlich der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen sein, 
 nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen.

Details wären unter Beiziehung steuerlicher Expertise zu besprechen.


Beispiele:

 Minderheitsbeteiligung an einer Projektgesellschaft oder Komplementär GmbH


Stille Darlehen

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Stille Darlehen mit equity kicker

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